Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks

Das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks bildet das technische Herz der Berufsorganisation ab. Über Jahrzehnte gewachsen sind im Regelwerk die allgemein anerkannten Regeln der Technik festgehalten.

Das Regelwerk dient Dachdeckern bei der Planung und Ausführung, Sachverständigen im Falle eines Rechtsstreits und Herstellern bei der Entwicklung von Produkten eine technische und rechtliche Grundlage. Damit diese Grundlage immer aktuell bleibt und sich den Veränderungen des Marktes in Bezug auf Materialien und Ausführungen anpasst, arbeiten Ehrenamtsträger und Angestellte der Berufsorganisation gemeinsam an der Weiterentwicklung des Regelwerks.

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Unser Vertriebspartner ist der Rudolf Müller Verlag. Der Verlag legt die aktuellen Versionen des Regelwerks in Print oder in digitaler Form auf. Wer ein Abo hat, erhält regelmäßig die entsprechenden Ergänzungslieferungen und ist so immer auf dem neuesten Stand.

Das Regelwerk können Sie hier erwerben —>

Häufig gestellte Fragen

 

Wie entsteht eine Fachregel?

Eine Fachregel schreibt die allgemein anerkannten Regeln der Technik fest. Diese ergeben sich zunächst aus bewährten Praktiken in Verbindung mit bewährten Materialien. Beim ZVDH arbeiten die Mitglieder in den Fachausschüssen daran, die Regeln festzuschreiben, sie zu aktualisieren und an den Stand der Technik anzupassen. Für den detaillierten Ablauf: siehe weiter unten!

 

Darf die Fachwelt mitreden?

Sie soll mitreden! Denn je mehr Fachleute sich mit dem Regelwerk auseinandersetzen, desto stabiler wird das “technische Fundament”, auf dem das Dachdeckerhandwerk fußt.

 

Welche Planungshilfen gibt es?

Aktuell gibt es drei Planungshilfen:
- Holz-Unterkonstruktionen an Außenwänden,
- Barrierefreie Übergänge und
- Gebäudeenergiegesetz.

Wer sitzt in den Gremien?

In den Fachausschüssen sitzen ehrenamtliche Vertreter sowie festangestellte Mitarbeiter der 16 Landesverbände. Diese werden jeweils für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung in ihren Ämtern bestätigt. Üblicherweise finden sich pro Ausschuss sechs Mitglieder. Jeder Ausschuss wird von einem der Referenten des ZVDH betreut.

 

Wo werden die Neuerungen veröffentlicht?

Bevor der finale Weißdruck veröffentlicht werden kann, gibt es den sog. “Gelbdruck”. Dieser wird in der Regel zunächst an die Innungsmitglieder versendet. In einem zweiten Schritt erfolgt die Veröffentlichung durch den Rudolf Müller Verlag.

 

Wo finde ich die Planungshilfen?

Innungsmitglieder finden alle Planungshilfen auf www.dachdecker.de im internen Bereich unter der Kachel “Planungshilfe” auf der Startseite. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Planungshilfe mit dem Regelwerk zu beziehen.

Wie oft tagen die Fachausschüsse?

Das ist von Ausschuss zu Ausschuss unterschiedlich. Die Fachausschüsse halten zu Beginn der Wahlperiode ihre konstituierenden Sitzungen ab. Danach hängt es davon ab, ob für den jeweiligen Ausschuss Handlungsbedarf besteht, und ob dieser redaktioneller oder inhaltlicher Natur ist. Üblicherweise tagen die Ausschüsse jedoch vier Mal pro Jahr.

 

Wie sind die Planungshilfen einzuordnen?

Die Planungshilfen sollen den Dachdeckerunternehmen lösungsorientierte Wege und Möglichkeiten der Ausführung aufzeigen. Sie sind jeweils als Ergänzung zu den entsprechenden Fachregeln zu verstehen.

 

Beispielskizze Planungshilfe

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Entstehung eines neuen Regelwerkteils
Phase 1 - Entwurf

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Es beginnt damit, dass zunächst Änderungsbedarf gesehen wird. Dies kann beispielsweise im Zuge der Fachtechnischen Tagung auftreten, wenn sich die technischen Berater der Landesverbände über die bei ihnen eingehenden Probleme und Fragestellungen austauschen. In einem ersten Schritt wird daher über den FA, über einen Landesverband oder über die ZVDH-Geschäftsstelle ein Antrag gestellt.

Im Anschluss tragen alle Landesverbände ihre Gedanken, die zu berücksichtigen sind, zusammen.

Der Antrag wird nun mit den gesammelten Themen an die Mitgliederversammlung geleitet, die über den Antrag berät und ihn beschließen oder ablehnen kann.

Phase 2 - Bearbeitung

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Hat die Mitgliederversammlung der Änderung / Neuerung des Regelwerkteils zugestimmt, erhält der Fachausschuss den Auftrag mit der Bearbeitung der entsprechenden Passagen.

Sobald die erforderlichen Änderungen eingepflegt wurden, wird das Ergebnis als Verbändeentwurf an die Landesverbände geschickt. Diese prüfen und kommentieren den Entwurf, der zunächst innerhalb der Berufsorganisation bleibt. Hierfür haben die Landesverbände vier Wochen Zeit. Anschließend berät der Fachausschuss über die eingegangenen Rückmeldungen der Landesverbände.

Wenn alles berücksichtigt ist, wird der Gelbdruckentwurf vom FA freigegeben und an die Mitgliederversammlung geschickt.

Die Mitgliederversammlung berät über den vorliegenden Entwurf und beschließt, sofern es keine Kritik mehr gibt, die Veröffentlichung des Gelbdruckes a) intern und b) über den Rudolf Müller Verlag. Je nach Umfang kann die Frist für die Einsprüche der Fachöffentlichkeit zwischen 2-6 Monate betragen. Alle Einsprüche werden in der ZVDH-Geschäftsstelle gesammelt.

Phase 3 - Ergebnis

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In der finalen Phase wird über die gesammelten Einsprüche der Öffentlichkeit beraten. Diese sind wichtig, da sie einerseits oft wertvolle Hinweise enthalten und andererseits die Regel somit von Beginn an eine breite Menge an Rückmeldungen berücksichtigt und somit schneller Akzeptanz findet.

Im Falle der Einarbeitung konstruktiver Rückmeldung kann der Regelwerksteil den nächsten Schritt gehen: es erfolgt die Freigabe des Weißdruck-Entwurfs an die Landesverbände, die diesen erneut kommentieren können.

Nach Beratung über etwaige Rückmeldungen kann der FA den Weißdruck freigeben. Bevor dieser nun über den Rudolf Müller Verlag veröffentlicht wird, berät die Mitgliederversammlung ein letztes Mal und beschließt bei positivem Votum die Veröffentlichung. Sollte es wider Erwarten kein positives Votum der Mitgliederversammlung geben, beginnt Phase 2, die Bearbeitung, erneut.