Fachausschuss Abdichtungen

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Neben dem Steildach ist das Flachdach nach wie vor bei Architekten und Planern sehr gefragt. Der FA Abdichtungen befasst sich mit allen Arten der Dachabdichtung. Dazu zählt u.a. die Frage nach dem geplanten Gefälle der Abdichtung oder die Erstellung der Planungshilfe Barrierefreie Übergänge bzgl. der Verwendung von Flüssigkunststoffen.

Regelwerksteil

Der FA Abdichtungen bearbeitet die Neu- und Weiterentwicklung der “Flachdachrichtlinie”. Eines der Kernthemen ist dabei die Frage nach der Zulässigkeit von Gefälle bei der Ausführung von Flachdächern mit Dachabdichtungen.

Ein weiterer Meilenstein war die Veröffentlichung der Planungshilfe “Barrierefreie Übergänge”, die für Innungsbetriebe weiter unten zum Download bereit steht. Die Planungshilfe beschreibt, wie barrierefreie Übergänge abdichtungstechnisch zu planen und auszuführen sind und welche Parameter für die Entwässerung der jeweiligen Flächen von Relevanz sind. Es ist jedoch wichtig, festzuhalten, dass die ausführenden Dachdecker-Unternehmen von Vorleistungen anderer abhängig sind. Als Beispiel kann hier das Fensterelement genannt werden, welches regelmäßig nicht vom Dachdecker ausgewählt und eingebaut wird. Es ist zu erwarten, dass Dachdecker-Unternehmen auch in Zukunft auf den Baustellen Situationen vorfinden, in denen „kreative“ Lösungen gefragt sind. Das soll konkret heißen: Es wird noch Jahre dauern, bis Dachdecker ohne Bedenkenanmeldungen oder konkrete schriftliche Vereinbarung der Ausführung eine Dachterrasse oder einen Balkon abdichten können. Die ZVDH-Planungshilfe hilft einerseits dem Dachdeckerunternehmer seine Bedenken zu untermauern und ist ein sichtbarer und wertiger Schritt zur „Regelkonstruktion barrierefreier Übergang“.

 

Aktuelle Aufgaben

Aktuell arbeitet der Fachausschuss an der weitergehenden Abstimmung und gegenseitige Anpassung der Gefälleregelung der Flachdachrichtlinie des ZVDH an die DIN 18531.
Dazu zählt auch die interne Abstimmung mit den Landesverbänden. Unterschiedliche Aussagen in den Regelwerken können im Streitfall zum Nachteil des Dachdeckerunternehmens ausgelegt werden. Wir empfehlen daher, die Verwendung (und Ausführung nach) der Flachdachrichtlinie möglichst direkt vertraglich zu vereinbaren.

Laut Fachregel für Abdichtungen soll nach Abschnitt 2.2(1) ein Gefälle von mindestens 2% in der Fläche geplant werden. Wobei das tatsächliche Gefälle infolge von Toleranzen oder Unebenheiten in der Unterkonstruktion abweichen kann. Siehe dazu auch den Kommentar von Christian Anders weiter unten.